Promillegrenzen und Punkte für Radfahrer - betrunken fahrradfahren
Was ist genauso schlimm wie betrunken autofahren und keiner weiss es? Betrunken Fahrradfahren! Der deutsche Verkehrssicherheitsrat e.V. weißt daraufhin, daß auch betrunkene Radfahrer Punkte in Flensburg sammeln können. Wie sind die Promillegrenzen für Radfahrer und wieviele Punkte kann man kriegen wenn man betrunken Fahrrad fährt?
„Ach, einen können wir noch“ – wer kennt ihn nicht, diesen Ausspruch zu Karneval, Silvester oder einem anderen Fest. Kaum ein „Jeck“ oder Partybesucher sagt dann tatsächlich nein zu dem „wirklich“ letzten Bier, Schnaps oder Glühwein, obwohl eigentlich längst genug Alkohol geflossen ist. Doch solange dann das Auto stehen bleibt, ist alles in Ordnung – sollte man zumindest meinen.
Doch dem ist nicht so. Dies musste schon so mancher Radfahrer feststellen, wenn er unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht hat oder bei einer Routinekontrolle von der Polizei angehalten wurde. Denn die „nicht-motorisierten Fahrzeuglenker“ werden laut Gesetz als vollwertige Verkehrsteilnehmer betrachtet und deshalb bei rechtswidrigem Verhalten oder Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung auch zur Rechenschaft gezogen. Eine Trunkenheitsfahrt nach Paragraf 316 Strafgesetzbuch (StGB) kann demnach auch ein Radfahrer begehen. Ergo: Betrunken Fahrrad fahren kann teuer werden und sogar den Führerschein kosten.
Fahruntüchtig ab 1,6 Promille - Betrunken Radfahren bedeutet Punkte in Flensburg bishin zu Führerscheinentzug!
Sogar Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister oder ein Fahrerlaubnisentzug sind möglich, wenn der Alkoholpegel eines Fahrrad-Fahrers eine bestimmte Grenze überschritten hat. Denn schon ab 0,2 Promille lässt auch bei einem Fahrradfahrer die körperliche Leistungsfähigkeit nach und das Unfallrisiko steigt. Ab 0,8 Promille kommen erste Gleichgewichtsstörungen hinzu und das Gesichtsfeld ist deutlich eingeengt (Tunnelblick).
Wer mehr als 1,6 Promille im Blut hat, kann meist nur noch lallen und zeigt in der Regel schwere Koordinations- und Gleichgewichtsstörungen sowie einen starken Gedächtnisverlust. Deshalb gelten auch Radler ab diesem Wert als absolut fahruntüchtig.
Betrunken Fahrrad fahren und von der Polizei erwischt werden
Ab einer BAK (Blutalkoholkonzentration) von 1,6 Promille oder einer AAK (Atemalkoholkonzentration) von 0,8 Promille verliert man in Deutschland als Radfahrer seinen Führerschein.
Nie wieder Fahrradfahren? Die Promillegrenze ist wichtig.
Einen Alkoholsünder auf dem Fahrrad kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde zu einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) bitten, mit der auch seine grundsätzliche Fahreignung überprüft wird. Diese ist nicht nur teuer, sondern vom Ausgang der MPU hängt ab, ob dem Betroffenen die Fahrerlaubnis entzogen wird.
Zudem kann ihm die Behörde verbieten, in Zukunft im öffentlichen Verkehr weiter zu radeln. Dies hat vor kurzem das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt Weinstraße entschieden. Dort war ein Radfahrer mit einem Alkoholpegel von 2,54 Promille nachts mit dem Rad unterwegs, gestürzt und auf der Straße liegen geblieben.
Hat ein alkoholisierter Radfahrer sogar einen Unfall verursacht, reichen schon 0,3 Promille aus, um vor Gericht schuldig gesprochen zu werden. Folge: Fahrerlaubnisentzug, Geldstrafe, sieben Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister. Auch Schadenersatz und Schmerzensgeld müssen dann je nach Ausgang des Unfalls gezahlt werden.
Taxi, Bus und Bahn als Alternative zum betrunken Radfahren und Punkte bekommen...
Statt sich im alkoholisierten Zustand auf das Rad zu schwingen, sollte man deshalb am Rosenmontag und in der Neujahrsnacht oder nach anderen Feiern lieber ein Taxi rufen oder den Bus nehmen. Das spart jede Menge Ärger und Kosten.
Doch nicht nur Alkohol am Lenker kann für Radfahrer schwerwiegende Folgen haben. Auch das Handyverbot, die Einbahnstraßenregelung und das Fahrverbot in Fußgängerzonen und auf Gehwegen sind von ihnen strikt einzuhalten, sonst werden Bußgelder von zehn Euro oder mehr fällig.
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